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Gebührentabelle der Elternbeiträge

Für den Besuch der Kita ist vom Erziehungsberechtigten ein Beitrag laut Gebührentabelle der Niedersedlitzer Kinderland GmbH zu leisten. Mit diesem Betrag sind die Aufwendungen für die Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes sowie der Aufwand für die normale Körperpflege abgegolten.

Eine anteilige Übernahme der monatlichen Elternbeiträge können bei der Beitragsstelle von der Landeshauptstadt Dresden auf der Breitscheidstraße 78 in 01237 Dresden selbst beantragt werden!

Es gibt auch die Möglichkeit, dass Arbeitgeber die Elternbeiträge finanziell unterstützen.

Alle Beiträge können über die Einkommenssteuererklärung steuerlich geltend gemacht werden.

Eine Beitragsänderung ist durch die Niedersedlitzer Kinderland GmbH möglich.

Die Verpflegung des Kindes wird gesondert abgerechnet.

Mit Abschluss des Betreuungsvertrages wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 50,00€ erhoben.

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